BahnCard kündigen: Welche Fristen müssen Sie beachten?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Sie wollen Ihre BahnCard kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage, sowie alle Infos zur BahnCard Kündigungsfrist zusammengetragen.

Kündigung BahnCard Vorlage

Mit dieser BahnCard Kündigung Muster Vorlage zum Ausfüllen, erstellen Sie schnell und einfach ein fertiges BahnCard Kündigungsschreiben:

Wie können Sie Ihr Abo bei der Deutschen Bahn kündigen?

Kündigungsfrist für die BahnCard

Um die BahnCard zu kündigen, müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten.
Um die BahnCard zu kündigen, müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten.

Eine BahnCard, als Angebot der Deutschen Bahn, bietet jede Menge Vorteile – insbesondere für Menschen, die das Reiseangebot der Bahn häufig in Anspruch nehmen möchten. Dank einer BahnCard kann dabei bei der Bahn ordentlich Geld gespart werden. Zum Erhalt der BahnCard wird dabei zunächst ein Vertrag abgeschlossen, wie es generell bei einem Abo und ähnlichen Dienstleistungen üblich ist – ähnlich einem Mietvertrag.

Wer diesen Vertrag zur BahnCard jedoch bei der Bahn kündigen möchte, der sollte natürlich die Kündigungsfrist beachten. Andernfalls verlängert sich das entsprechende Abo automatisch – und die Kosten für die BahnCard müssen auch weiterhin monatlich/jährlich bei der Bahn getragen werden.

Im Folgenden finden Sie Hinweise zur BahnCard sowie zur Kündigung des entsprechenden Vertrag bei der Bahn, um damit das Abo zu kündigen.

Welche Arten der BahnCard gibt es?

Die BahnCard ist ein spezieller Service der Deutschen Bahn. Damit wird das Reisen per Bahn günstiger. Eine BahnCard kann sich dabei auch auf Kurzstrecken bereits lohnen – etwa dann, wenn man jeden Tag die Bahn nimmt und die BahnCard, um zur Schule, Uni oder Arbeit zu gelangen. Die BahnCard wird von der Deutschen Bahn in verschiedenen Ausführungen mit unterschiedlichen Rabatten angeboten, folgende Arten der BahnCard gibt es dabei:

Die BahnCard 25

Je nach BahnCard gewährt Ihnen die Bahn unterschiedliche Rabatte.
Je nach BahnCard gewährt Ihnen die Bahn unterschiedliche Rabatte.

Mit der BahnCard 25 gewährt die Bahn 25% auf Tickets sowie Sparangebote im Fernverkehr, zusätzlich besteht die City-Ticket Option der Bahn. Die BahnCard 25 gilt im Nah- und Fernverkehr der Bahn, sie kostet 61 € (2. Klasse), bzw. 123 € (1. Klasse).

Die Kündigung dieser BahnCard muss 6 Wochen vor Ablauf des Abos bei der Bahn erfolgen, sonst verlängert sich dieses Abo der BahnCard automatisch. Zudem bietet die Deutsche Bahn Ehe- und Lebenspartner, Kindern, Studenten und Senioren diese BahnCard zum ermäßigten Preis von nur 41 € (2. Klasse) an.

Die Jugend BahnCard 25

Für die Jugend BahnCard 25 gelten die gleichen Fahrtkonditionen (25% Ermäßigung) der Bahn, diese BahnCard kostet jedoch nur 10 €, kann aber nur von Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren beansprucht werden.

Die BahnCard 25 mobil plus

Diese BahnCard kostet 79 €, neben den 25 % Rabatt der Bahn erhalten Kunden monatlich 10 € Guthaben für „Call a Bike“ und 15 € Guthaben für „Flinkster Carsharing“. Diese BahnCard lohnt sich vor allem für alle, die in Berlin wohnen und dort die Bahn nutzen.

BahnCard 50

Mit der BahnCard 50 sparen Sie bei jeder Fahrt 50% des Ticketpreises.
Mit der BahnCard 50 sparen Sie bei jeder Fahrt 50% des Ticketpreises.

Die BahnCard 50 der Deutschen Bahn gilt mit einer City-Ticket Option sowie im Nah- und Fernverkehr der Bahn. Kunden dieser BahnCard erhalten 50% Ermäßigung auf die jeweiligen Ticketpreise der Bahn. Diese BahnCard kostet 249 € (2. Klasse), bzw. 498 € (1. Klasse).

Auch hier können Studenten und Co. von ermäßigten Preisen der BahnCard/Bahn profitieren – in der Ermäßigung kostet die BahnCard 50 127 € (2. Klasse).

Die Kündigungsfrist für diese BahnCard beträgt 6 Wochen vor Ablauf des Abos.

BahnCard 100

Wer die BahnCard 100 besitzt, kann ein ganzes Jahr lang mit der Bahn durch ganz Deutschland reisen, ohne dafür ein Ticket für die Bahn lösen zu müssen. Alle Reisepreise sind in dem Preis für die BahnCard 100 enthalten. Ehe- oder Lebenspartner erhalten die BahnCard 25 oder die BahnCard 50 der Bahn zudem zum ermäßigten Preis. Kinder, die im gemeinsamen Haushalt der Ehe-/Lebenspartner wohnen, erhalten zusätzlich eine kostenlose BahnCard 25 von der Bahn.

Die BahnCard 100 kann per Einmalzahlung oder im Abonnement gezahlt werden. Bei Einmalzahlung kostet die BahnCard 100 6.890 € (1. Klasse), bzw. 4.090 € (2. Klasse) pro Jahr. Bei einer Zahlung im Abonnement kostet die BahnCard 639 € (1. Klasse), bzw. 379 € (2. Klasse) monatlich.

Mit den unterschiedlichen Modellen dieser BahnCard ergibt sich auch ein Unterschied bezüglich der Kündigung des entsprechenden Vertrag, die bei der Bahn eingehen muss. Bei Einmalzahlung der BahnCard 100 ist beispielsweise keine Kündigung erforderlich, die Dienstleistung wird automatisch nach einem Jahr von der Bahn beendet.

Beim Abo-Modell dieser BahnCard hingegen muss die Kündigung der BahnCard mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Dauer des Abos bei der Bahn erfolgen (Mindestdauer: 1 Jahr), andernfalls verlängert die Deutsche Bahn den Service dieser BahnCard automatisch.

Die Kündigung der BahnCard bei der Bahn

Die Deutsche Bahn hat eine generelle Frist zur Kündigung des entsprechenden Vertrag zur BahnCard festgeschrieben, die 6 Wochen zum Ende der Laufzeit der BahnCard beträgt. Die Grundlaufzeit jeder BahnCard liegt dabei bei einem Jahr.

Wer seine BahnCard kündigen möchte, der sollte also zunächst das Datum des ersten Geltungstages der BahnCard ausfindig machen.

Die BahnCard können Sie auch per E-Mail kündigen.
Die BahnCard können Sie auch per E-Mail kündigen.

Dieses Datum findet man beispielsweise auf dem Vertrag der BahnCard, gegebenenfalls kann man auch den Service der Bahn kostenlos anrufen und die Frage zum entsprechenden Datum dort stellen.

Die Kündigung der BahnCard muss dann spätestens 6 Wochen vor diesem Datum im Folgejahr (Beispiel: 1. Geltungstag der BahnCard: 1. Mai 2012, Kündigung der BahnCard: Spätestens 6 Wochen vor dem 1. Mai 2013) bei der Bahn eingehen, um gültig sein zu können. Geht die Kündigung der BahnCard zu seinem späteren Zeitpunkt ein, verlängert sich das Abo der BahnCard automatisch um ein weiteres Jahr. Damit läge das nächstmögliche Datum zum Kündigen spätestens 6 Wochen vor Ablauf des zweiten Jahres der Nutzung der BahnCard (im konkreten Beispiel: 6 Wochen vor dem 1. Mai 2014).

Es ist demnach empfehlenswert, den Vertrag für die BahnCard rechtzeitig bei der Deutschen Bahn zu kündigen. Wer sicher ist, dass er seine BahnCard nur ein Jahr lang nutzen möchte, kann den Vertrag für die BahnCard auch gleich nach Erhalt dieser BahnCard kündigen – der Vertrag läuft dann in jedem Fall ein Jahr, die Kündigungsfrist für die BahnCard wäre damit aber ganz sicher eingehalten. In diesem Fall wäre die BahnCard zwar sehr früh – aber in jedem Fall rechtzeitig gekündigt.

Ausnahme bei der Kündigung: BahnCard 100

Wer seine BahnCard 100 per Einmalzahlung nutzt, unterliegt mit dieser BahnCard keiner Kündigungsfrist, die gegenüber der Bahn eingehalten werden muss. Bei diesem Modell der BahnCard handelt es sich nicht um ein Abo, der Vertrag muss demnach auch nicht gekündigt werden. Eine Kündigung erfolgt gewissermaßen automatisch, bzw. gilt die BahnCard bei der Deutschen Bahn nur für ein Jahr ohne Verlängerung. Das Schreiben einer Kündigung ist damit nicht notwendig.

So kündigen Sie die BahnCard

Die Kündigung der BahnCard sollte bei der Bahn auf jeden Fall schriftlich eingehen, grundsätzlich ist dabei sowohl eine Kündigung der BahnCard per Post oder Fax als auch per E-Mail möglich.

Kündigung der BahnCard per Post

Die Kündigung der Bahncard kann per Post erfolgen
Die Kündigung der Bahncard kann per Post erfolgen.

Die Bahn hat ihren Hauptsitz in Frankfurt, dort muss die Kündigung eingehen. Wer den Vertrag der BahnCard kündigen möchte, sollte dazu ein formloses Schreiben aufsetzen, die Anrede bleibt dabei natürlich förmlich (z. B.: „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich den Vertrag für meine BahnCard zum xx.yy.zzzz kündigen“).

Wichtig dabei ist, in dieser Kündigung sowohl ein aktuelles Datum als auch das Datum, zudem die Kündigung der BahnCard in Kraft treten soll, zu nennen. Bestenfalls sollte auch das Datum des ersten Geltungstages der BahnCard in der Kündigung angeführt werden. Die Kündigung wird dann per Post an die Deutsche Bahn gesandt. Die Adresse lautet:

Bahncard Service 60643 Frankfurt am Main

Besonders empfehlenswert ist es, den Vertrag der BahnCard per Einschreiben zu kündigen. So hat man die Möglichkeit, eine Bestätigung der Bahn über den Erhalt der Kündigung zu bekommen.

Kündigung der BahnCard per E-Mail

Natürlich kann man die BahnCard auch per E-Mail bei der Bahn kündigen. Das Schreiben zur Kündigung des Vertrag der BahnCard kann unterschrieben und als PDF an die E-Mail angehängt werden. Die E-Mail-Adresse, an die die Kündigung der BahnCard geschickt werden kann, lautet dabei:

Bahncard-service@bahn.de (Betreff, z. B.: BahnCard kündigen, oder: Vertrag kündigen + Datum)

Im Anschreiben sollte dabei um eine Antwort gebeten werden, damit man sichergehen kann, dass die Kündigung auch zum fristgerechten Datum bei der Bahn angekommen ist.

Kündigung der BahnCard per Fax

Grundsätzlich ist es auch möglich, die BahnCard per Fax zu kündigen, die Nummer dazu lautet:

0180 5121998 (BahnCard kündigen)

Diese Nummer ist leider nicht kostenlos, die Kündigung der BahnCard bei der Bahn per Fax empfiehlt sich auch nur, wenn man sehr spät dran ist, auf diesem Weg besteht kein Anspruch auf Bestätigung. Die Kündigung der BahnCard sollte also spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Abos bei der Bahn per Post eingehen – und per Einschreiben Rückantwort bestätigt werden.

Dieser Text ist auf dem Stand von April 2013. Bitte ziehen Sie in Betracht, dass sich hier eventuell vereinzelte Daten bereits geändert haben könnten.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Ein Gedanke zu „BahnCard kündigen: Welche Fristen müssen Sie beachten?

  1. Karlheinz

    Hallo,
    mein Sohn hat eine Bahncard100, welche er beruflich brauchte und von seinem Arbeitgeber erstattet bekam. Er zahlt dafür monatlich 379,-€ . Seit Februar diesen Jahres ist er arbeitslos und bezieht Alg 1 . Er benötigt die Bahncard also nicht mehr und würde sie auf Grund der hohen finanziellen Belastung als Arbeitsloser gerne zurückgeben, also als Härtefall vorzeitig kündigen. Ihm wurde gesagt, das sei nicht möglich. Das kann ich angesichts seiner Situation nicht glauben?
    Was kann er tun, damit er von dem wesentlich geringerem, für seinen Lebensunterhalt zur Verfügung stehendem Arbeitslosengeld, nicht auch noch die für ihn unnütze monatliche Belastung für die Bahncard tragen muss?

    Mit freundlichen Grüßen
    Karlheinz

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