BASE: Kündigung eines Handyvertrages

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 8. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Sie wollen BASE kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage, sowie alle Infos zur BASE Kündigungsfrist zusammengetragen.

Kündigung BASE Vorlage

Mit dieser BASE Kündigung Muster Vorlage zum Ausfüllen, erstellen Sie schnell und einfach ein fertiges BASE Kündigungsschreiben:

Wie können Sie Ihren Vertrag bei BASE kündigen?

Kündigungsfristen bei BASE

Wann können Sie bei BASE fristlos kündigen?
Wann können Sie bei BASE fristlos kündigen?

BASE ist eine Marke der Telefónica Germany GmbH und bietet preisgünstige Handyverträge an, die in der Regel eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben. Wird ein Vertrag abgeschlossen, kann der Kunde nicht nur die Leistungen von BASE in vollem Umfang in Anspruch nehmen, er muss auch die vereinbarten Pflichten erfüllen.

Generell sind alle wichtigen Informationen rund um den BASE-Handyvertrag in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu finden.

Kündigungsfrist bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten

Bei BASE werden viele Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. In einem solchen Fall liegt die Kündigungsfrist bei 3 Monaten zum Ende dieser Mindestlaufzeit. Wird die Kündigung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit eingereicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

Die nächste Gelegenheit zur Kündigung besteht damit erst spätestens drei Monate vor Ablauf der automatischen Vertragsverlängerung. Prinzipiell ist es möglich, einen solchen Vertrag jederzeit zu kündigen, gültig wird die Kündigung dann jedoch erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, bzw. zum Ende der automatischen Verlängerung.

Kündigungsfrist bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten

Einige Verträge bei BASE weisen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten auf. Prinzipiell gelten hier die gleichen Regelungen wie bei 24-monatigen Verträgen: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Laufzeit, wird sie nicht rechtzeitig eingereicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

Kündigungsfrist bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit

Die Kündigungsfrist hängt bei BASE auch von der Mindestlaufzeit des Vertrages ab.
Die Kündigungsfrist hängt bei BASE auch von der Mindestlaufzeit des Vertrages ab.

Zudem gibt es bei BASE noch einige Tarife, die ohne eine Mindestlaufzeit auskommen, etwa die Flats, die bei Mein BASE gebucht werden konnten. Diese Flats können jederzeit mit einer Kündigungsfrist von nur einem Monat gekündigt werden, die entsprechenden Koten fallen somit also für maximal einen weiteren Monat an.

Bei solchen Verträgen gilt jedoch gegebenenfalls eine kurze Frist zu Beginn des Vertrags, innerhalb der nicht gekündigt werden kann. Zum Beispiel ist dann eine Kündigung innerhalb der ersten drei Monate der Flatnutzung nicht möglich, anschließend kann jederzeit gekündigt werden. Die genauen Konditionen dazu können dem Vertrag, den man mit BASE abgeschlossen hat, entnommen werden.

So kündigt Sie Ihren Vertrag bei BASE

Die Kündigung bei BASE muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und folgende Inhalte umfassen:

  • Hinweis, dass es sich um Kündigung handelt (z.B. „Ich kündige meinen Vertrag…“)
  • Rufnummer
  • Name, Adresse
  • Kundennummer
  • Unterschrift des Vertragsnehmers

Die Kündigung kann entweder per Post oder Fax an BASE übermittelt werden, eine Einsendung per Einschreiben mit Rückantwort ist jedoch bei Kündigungen generell empfehlenswert, so erhalten Sie eine Bestätigung darüber, dass das Schreiben auch tatsächlich beim Anbieter angekommen ist.

Zudem besteht auf der Website von BASE die Möglichkeit, ein vorgefertigtes Kündigungsschreiben herunterzuladen, in das dann nur noch die individuellen Daten (z. B. Ruf- und Kundennummer) eingefügt werden müssen, ehe die Kündigung unterschrieben versandt werden kann.

Wie können Sie Ihren BASE-Vertrag fristlos kündigen?

Um einen Handyvertrag von BASE fristlos kündigen zu können, muss die Kündigung in der Regel drei Monate vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich erfolgen. Wird diese Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit kann bei BASE eine fristlose Kündigung innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Bei BASE erfolgt die fristlose Kündigung des Handyvertrages immer gleich, unabhängig davon, ob Sie einen „Mein BASE“-Vertrag oder einen anderen BASE-Vertrag abgeschlossen haben.

Wenn Sie nach dem Vertragsabschluss einzelne Tarifpakete gewählt haben, können Sie diese auch einzeln kündigen, ohne dass Sie bis zum Ende Ihrer Laufzeit warten müssen.

Wann ist bei BASE eine außerordentliche Kündigung möglich?

Bei BASE ist eine fristlose Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Bei BASE ist eine fristlose Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

In der Regel hat ein Mobilfunkkunde nach gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Sonderkündigung. Unter welchen Umständen kann sich auf das Sonderkündigungsrecht berufen und bei BASE eine fristlose Kündigung eingereicht werden?

Folgende Gründe werden generell akzeptiert:

  • Der Kunde hat Privatinsolvenz angemeldet: Aus finanziellem Interesse akzeptiert BASE eine fristlose Kündigung, da der Kunde in diesem Fall die Leistung nicht mehr bezahlen kann.
  • Der Kunde ist gestorben: Der Tod des Kunden muss von Angehörigen durch ein amtliches Dokument belegt werden.
  • Wenn der Anbieter, in dem Fall BASE, Leistungen nicht erbringt, obwohl der Kunde ihn dazu mehrfach aufgefordert hat.
  •   Auch BASE kann eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn gegen Regeln und Pflichten der AGB verstoßen wurde. In diesem Fall kann BASE für den entstandenen Schaden Entschädigung einfordern.

Ob BASE Ihre fristlose Kündigung akzeptiert, hängt unter anderem auch davon ab, wie kulant der jeweilige Sachbearbeiter ist. Unter Umständen kann der Vertrag durchaus vorzeitig gekündigt werden, obwohl BASE rechtlich nicht dazu verpflichtet ist.

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BASE: Kündigung eines Handyvertrages
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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