Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Arbeitsvertrag ohne eine Kündigungsfrist - Was bedeutet das?
Arbeitsvertrag ohne eine Kündigungsfrist – Was bedeutet das?

Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist erhalten: Und jetzt?

Was gilt bei einem Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist?
Was gilt bei einem Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist?

Sobald Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis miteinander schließen, ergeben sich dadurch für beide Seiten unterschiedliche Pflichten und Rechte. Wie diese genau aussehen, wird im Regelfall in einem Arbeitsvertrag fest­gehalten. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich beispielsweise, die jeweils abgesprochene Leistung zu erbringen, woraufhin sich der Arbeitgeber bereit erklärt, dafür eine entsprechende Vergütung zu zahlen.

Neben Vorschriften zu Gehalt, Urlaubsanspruch und Arbeitszeit wird normalerweise auch die Möglichkeit einer Kündigung inklusive der einzuhaltenden Fristen in einem Arbeitsvertrag genannt. Kein Wunder also, dass so mancher Arbeitnehmer verwirrt ist, wenn er feststellt, dass er einen Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist erhalten hat. Was dabei zu beachten ist, erklären wir im folgenden Ratgeber.

Welche Kündigungsfrist greift, wenn nichts im Vertrag steht?

Möchten Sie als Arbeitnehmer kündigen, weil Sie einen neuen Job haben, müssen Sie Ihrem neuen Chef logischerweise mitteilen, wann Sie frühestens anfangen können. Wohl die meisten Beschäftigten machen jedoch große Augen, sobald Sie feststellen: Die einzuhaltende Kündigungsfrist steht nicht im Arbeitsvertrag. Teilweise fragen sie sich sogar, ob sie einen Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist überhaupt kündigen können.

Normalerweise besteht diese Möglichkeit schon. Maßgeblich ist in der Regel die gesetzliche arbeitsrechtliche Kündigungsfrist, wenn nichts im Arbeitsvertrag steht. Diese befindet sich in § 622 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und ist wie folgt geregelt:

„Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

Steht die Kündigungsfrist nicht im Arbeitsvertrag, finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
Steht die Kündigungsfrist nicht im Arbeitsvertrag, finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

Liegt Ihnen als Arbeitnehmer ein Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist vor, können Sie demnach von einer Zeitspanne von vier Wochen ausgehen. Wie so oft im Arbeitsrecht kann es allerdings auch hier Ausnahmen geben.

Befinden Sie sich beispielsweise noch in der Probezeit und haben einen Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist erhalten, greifen zwar ebenfalls die gesetzlichen Vor­schriften, diese schreiben allerdings eine andere Frist vor.

§ 622 Absatz 3 BGB zufolge liegt die Kündigungsfrist in der Probezeit nicht bei vier, sondern bei zwei Wochen. Ein weiterer Ausnahmefall wäre die fristlose Kündigung. Ob es sich um einen Arbeitsvertrag mit oder ohne Kündi­gungsfrist handelt, ist in einer solchen Situation schließlich nicht von Belang.

Welche Besonderheiten bringt ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist mit sich?

Da befristete Arbeitsverträge so oder so zu einem vorher festgesetzten Datum ganz von allein enden, enthalten sie oft keine Angaben zur Möglichkeit einer Kündigung. Sollte dem so sein, ist eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern untersagt.

Laut § 15 Absatz 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) können beide Parteien einen befristeten Arbeitsvertrag nur dann kündigen, wenn dies im Vertrag selbst oder einem Anwendung findenden Tarifvertrag beschlossen wurde. Bedenken Sie: Um einen Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist kann es sich auch dann noch handeln! Teilweise ist zwar die Option einer Kündigung vom Arbeitsvertrag genannt, welche Frist dabei einzuhalten ist, findet jedoch keine Erwähnung.

In einer solchen Situation müssen sich betroffene Mitarbeiter aber normalerweise ebenfalls keine Sorgen machen: Haben Sie einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist erhalten, der eine verfrühte Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt, müssen Sie sich wie auch im obigen Beispiel an die gesetzlichen Vorgaben halten. Auch für Sie gilt in diesem Fall eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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