Maximale Kündigungsfrist – Gibt es so etwas?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie lang darf die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer maximal sein?
Wie lang darf die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer maximal sein?

Existiert eine maximale Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?

Gibt es eine maximale Kündigungsfrist?
Gibt es eine maximale Kündigungsfrist?

Unabhängig davon, aus welchen Gründen Beschäftigte ein Arbeitsverhältnis beenden möchten: Sie müssen sich dabei stets an eine bestimmte Kündigungsfrist im Arbeitsrecht halten, bevor sie eine neue Stelle antreten können.

Sofern es sich nicht um eine fristlose Kündigung von einem Arbeitsvertrag oder einen Aufhebungs­vertrag handelt, ist es demzufolge nicht möglich, ein Unternehmen von einem auf den anderen Tag zu verlassen.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer ist in § 622 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) definiert und beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monats­ende.

Grundsätzlich können in einem Arbeits- oder Tarif­vertrag aber auch längere Fristen vereinbart sein. Doch wo liegt die Grenze? Gibt es möglicherweise so etwas wie eine maximale Kündigungsfrist im Arbeitsrecht? Im Ratgeber erfahren Sie es.

Wie lange darf eine Kündigungsfrist maximal sein?

Der eigentliche Grundgedanke, der hinter Kündigungsfristen steckt, ist der Schutz des Arbeitnehmers. Im Falle einer Entlassung soll ihm genug Zeit eingeräumt werden, um sich eine neue Arbeitsstelle suchen zu können. Ist die entsprechende Frist allerdings zu lang, kann dies zu einer Einschränkung seiner beruflichen Freiheit führen, da er unverhältnismäßig lang an ein Unternehmen gebunden ist.

Doch wo liegt in einem solchen Fall die maximale Kündigungsfrist und was sprengt den Rahmen? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in seinem Urteil vom 26. Oktober 2017 (Az.: 6 AZR 158/16), dass eine Frist von drei Jahren zu lang ist. Selbst wenn im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass die verlängerten Kündigungsfristen für Arbeitgeber (§ 622 Absatz 2 BGB) für Arbeitnehmer gleichermaßen gelten, liegt die maximale gesetzliche Kündigungsfrist dennoch bei sieben Monaten.

Nach einer Kündigung noch insgesamt drei Jahre lang an ein Unternehmen „gekettet“ zu sein, steht dieser Regelung also eindeutig entgegen und bedeute daher dem BAG zufolge eine unangemessene Benachteiligung für den Arbeitnehmer. Denn selbst wenn er für diese Zeit von der Arbeit freigestellt wäre und sein Gehalt weiterhin ausgezahlt bekommen würde, würden diese drei Jahre einer Arbeitslosigkeit gleichkommen, was die Wiedereinstiegs­chancen ins Arbeitsleben erheblich erschweren würde.

Was tun bei zu langen Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag?

Auch die längste Kündigungsfrist darf die Interessen von Arbeitnehmern nicht außer Acht lassen.
Auch die längste Kündigungsfrist darf die Interessen von Arbeitnehmern nicht außer Acht lassen.

Allgemein gibt es zwar keine generelle maximale Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag vereinbart werden darf, allerdings muss auch die längste Kündigungsfrist die Interessen des Arbeitnehmers wahren.

Es dürfen ihm daraus also keine Nachteile entstehen. Weiterhin verbietet § 622 Absatz 6 BGB, dass die Fristen für Arbeitnehmer länger sind als die für Arbeitgeber.

Überlegen Sie als Arbeitnehmer, Ihren Job zu kündigen, und stoßen in diesem Zuge auf eine Ihrer Meinung nach viel zu lange Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag, sollten Sie diesen von einem Anwalt überprüfen lassen.

Das Gleiche empfiehlt sich, wenn Sie eine längere Frist einhalten sollen als Ihr Chef.

Sobald sich aus einer Bestimmung im Arbeitsvertrag eine unangemessene Benachteiligung für Sie als Beschäftigter ergibt, ist die entsprechende Klausel in der Regel unwirksam und an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. In einem solchen Fall sollte für Sie dann die klassische Frist von vier Wochen gelten und nicht die maximale gesetzliche Kündigungsfrist von sieben Monaten. Ein Anwalt kann Sie in einer solchen Situation bestmöglich beraten.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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