Kredit kündigen: Geht das?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 9. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Sie wollen Ihren Kredit kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage, sowie alle Infos zur Kredit Kündigungsfrist zusammengetragen.

Kündigung Kredit Vorlage

Mit dieser Kredit Kündigung Muster Vorlage zum Ausfüllen, erstellen Sie schnell und einfach ein fertiges Kredit Kündigungsschreiben:

Wie kommen Sie auf dem Kreditvertrag?

Kündigungsfrist für einen Kredit: Was müssen Verbraucher beachten?

Welche Kündigungsfrist ist beim Kreditvertrag einzuhalten?
Welche Kündigungsfrist ist beim Kreditvertrag einzuhalten?

Mehrere hundert Euro für ein Elektrogroßgerät, mehrere zehntausend Euro für einen Neuwagen oder mehrere hunderttausend Euro für die Baufinanzierung: Es gibt Dinge, die können Verbraucher oftmals nicht auf einmal aus der eigenen Tasche bezahlen.

Ein Kredit hilft in solchen Fällen weiter. Die Bank verleiht Geld und bekommt es in Raten inklusive Zinsen zurück. Je nach Kreditsumme und Ratenhöhe kann es viele Jahre dauern, bis das Darlehen komplett abbezahlt ist. In dieser Zeit kann sich jedoch viel verändern.

Unter anderem kann es dazu kommen, dass der Kreditnehmer durch eine Erbschaft dazu in der Lage ist, das Darlehen auf einen Schlag abzulösen. Vielleicht sind in der Zwischenzeit auch die Zinsen so stark gesunken, dass sich eine Umschuldung lohnen würde. In diesen und weiteren Fällen fragen sich viele Kreditnehmer, ob eine Kündigung möglich ist und welche Kündigungsfrist bei einem Kredit beachtet werden muss.

Wann können Sie ein Darlehen bei der Bank kündigen?

Unter Einhaltung der Kündigungsfrist kann ein Kredit bei der Bank abgelöst werden.
Unter Einhaltung der Kündigungsfrist kann ein Kredit bei der Bank abgelöst werden.

Bevor wir uns mit der Kündigungsfrist für einen Kredit auseinandersetzen können, ist zunächst einmal die Frage zu beantworten, ob ein Darlehen überhaupt vorzeitig gekündigt werden kann. Die gute Nachricht lautet: Grundsätzlich ist dies möglich.

Je nach Art des Kredites sind jedoch unterschiedliche Regelungen zu beachten, welche auch die Kündigungsfrist für den Kreditvertrag betreffen. Möchten Sie etwa einen Ratenkredit vorzeitig kündigen, ist dies jederzeit möglich. Unter Umständen ist jedoch eine Frist von einem Monat einzuhalten. Auch ein Dispokredit kann während der Laufzeit gekündigt werden. Eine Kündigungsfrist ist hier nicht vorgesehen.

Bei einem Darlehen ohne Zinsfestschreibung kann die Kündigung jederzeit erfolgen. Es ist allerdings eine Kündigungsfrist für den Kredit von drei Monaten zu beachten. Besteht beim Kredit eine Zinsfestschreibung, kann der Vertrag erst dann aufgelöst werden, wenn die Zinsbindung endet. Die Frist beträgt einen Monat vor dem Ende der Zinsfestschreibung.

Auch wenn die betreffende Immobilie verkauft wird, ist eine Kündigung des Kreditvertrages möglich. Eine Besonderheit besteht bei Krediten, bei denen seit der kompletten Auszahlung der Darlehenssumme zehn Jahre vergangen sind. Mit dieser Ausnahme befassen wir uns im Abschnitt „Sonderfall Baufinanzierung“.

Was viele Kreditnehmer nicht wissen: Die Kündigung von einem Kreditvertrag kann auch durch die Bank vorgenommen werden. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, hängt davon ab, um welchen Kredit es sich genau handelt. Handelt es sich um keine Baufinanzierung, kann es etwa zu einer Kündigung vonseiten der Bank kommen, wenn zwei aufeinanderfolgende Raten nicht komplett oder gar nicht beglichen wurden und die Summe der Ausfälle zehn bzw. fünf Prozent der Restschuld betragen.

Welche Kosten bringt die Kündigung von einem Darlehen mit sich?

Lösen Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist einen Kredit auf, fällt oft eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Lösen Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist einen Kredit auf, fällt oft eine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Sie können also ein Darlehen durchaus vorzeitig kündigen, wenn Sie unter anderem die Kündigungsfrist für einen Kredit einhalten. Wenn Sie den Vertrag auflösen, verpflichten Sie sich dazu, die Kreditsumme innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Kündigung wirksam geworden ist, an die Bank zurückzuzahlen. Dies kann etwa nach einer Erbschaft durch die plötzlich vorhandenen finanziellen Mittel möglich sein. Es kann aber auch Geld auf einem neuen Kredit verwendet werden. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Umschuldung.

Wird bei einem Kredit die Kündigungsfrist eingehalten und ist die Auflösung des Vertrages möglich, können jedoch noch weitere Kosten in Form der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung – kurz VFE genannt – auf den Kreditnehmer zukommen. Viele Laien mögen diesen Begriff schon einmal gehört haben, oftmals ist jedoch nicht ganz klar, worum es sich dabei eigentlich handelt.

Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Sie kündigen?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Art Entschädigung für die Bank, wenn Kreditnehmer ihren Vertrag kündigen. Wird ein Darlehen unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist für einen Kredit vorzeitig abgelöst, entgehen ihr Zinsen, mit denen eigentlich bis zum Ende der Laufzeit der Finanzierung gerechnet wurde. Als Ausgleich verlangt die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung, welche quasi eine Art Schadensersatz darstellt.

Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, wenn Kreditnehmer kündigen, lässt sich nicht pauschal sagen. Hierbei kommt es darauf an, um welche Art von Kredit es sich handelt.

Bei einem regulären Ratenkredit verhält es sich beispielsweise folgendermaßen: Wird dieser vorzeitig gekündigt, darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von maximal einem Prozent der Restsumme verlangen, wenn der Kredit eine Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten hat. Bei einer kürzeren verbleibenden Laufzeit ist eine VFE von maximal 0,5 Prozent der Restsumme erlaubt.

Bei einer Baufinanzierung, die unter Einhaltung der gültigen Kündigungsfrist für den Kredit aufgelöst wird, verhält es sich jedoch anders. Dort ist eine komplizierte Berechnung nötig, um die Summe zu ermitteln. Einflussfaktoren sind unter anderem der im Vertrag festgelegte Zinssatz, die Restschuld sowie die Laufzeit des Vertrages.

Des Weiteren gibt es zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden, die gesetzlich zugelassen sind: die Aktiv-Aktiv- und die Aktiv-Passiv-Methode. Bei Ersterer sind Zinsmargen- und Zinsverschlechterungsschaden von Bedeutung. Bei der Aktiv-Passiv-Methode hingegen wird nur der Zinsverschlechterungsschaden berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass das vorzeitig zurückgezahlte Geld in öffentliche Kapitalmarkttitel angelegt wird. Die Differenz zwischen den ursprünglichen Zinserträgen und denen, die aus den Kapitalmarkttiteln erzielt werden können, stellt dann die Vorfälligkeitsentschädigung dar. Banken präferieren meist die zweite Methode, da hier oftmals eine höhere VFE verlangt werden kann.

Detaillierte Informationen rund um die Vorfälligkeitsentschädigung bietet Ihnen auch das Portal www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.

Sonderfall Baufinanzierung: Kündigen nach zehn Jahren ohne VFE

Wie bereits erwähnt, hängt die Kündigungsfrist für einen Kredit davon ab, um welche Art von Darlehen es sich handelt. Ist bei einem Kreditvertrag eine Zinsbindung festgelegt, kann die Kündigung erst dann erfolgen, wenn diese endet. Es gibt jedoch ein gesetzliches Schlupfloch, welches es Kreditnehmern ermöglicht, den Kreditvertrag schon früher aufzulösen. Laut § 489 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Kündigung vom Kredit nach zehn Jahren erlaubt:

Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen, […]

2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.

Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung der Darlehenssumme kann also bei der Bank gekündigt werden, auch wenn die Zinsbindung noch nicht abgelaufen ist. Kreditnehmer sollten jedoch Folgendes beachten: In diesem Fall ist eine spezielle Kündigungsfrist für den Kredit zu beachten. Sie beträgt sechs Monate und beginnt, wenn die zehn Jahre abgelaufen sind. Die Auflösung des Vertrages erfolgt also erst nach zehneinhalb Jahren.

Gut zu wissen: Wenn Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist Ihren Kredit nach zehn Jahren ablösen, verlangt die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (56 Bewertungen, Durchschnitt: 4,34 von 5)
Kredit kündigen: Geht das?
Loading...

Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert