Wie können Sie Ihr Girokonto kündigen?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 10. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Sie wollen Ihr Girokonto kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage, sowie alle Infos zur Girokonto Kündigungsfrist zusammengetragen.

Kündigung Girokonto Vorlage

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Girokonto wechseln oder auflösen? So kündigen Sie alte Verträge

Können Sie Ihr Girokonto fristlos kündigen?
Können Sie Ihr Girokonto fristlos kündigen?

Das Girokonto ist aus dem Leben vieler Menschen kaum wegzudenken. Denn es ermöglicht ihnen, regelmäßige Einkünfte, Ausgaben und notwendige Transaktionen über eine Bank und ein einzelnes Konto laufen zu lassen. Doch kann immer der Punkt kommen, an dem Kunden nicht mehr mit den Konditionen des Girokontos zufrieden sind.

Betroffene stellen sich dann mitunter die Frage: „Kann ich mein Girokonto fristlos kündigen?“ Darauf können unterschiedliche Antworten erfolgen, da die verschiedenen Banken unterschiedliche Vorgaben festlegen. Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, beschäftigt sich der vorliegende Ratgeber mit der Problematik.

Hier erfahren Sie, wann die fristlose Kündigung vom eigenen Girokonto möglich und was beim Wechsel zu einer neuen Bank zu beachten ist.

Wie kann ein Girokonto gekündigt werden?

Die Kündigung des Girokontos ist durch den Kontoinhaber, oder auch durch das kontoführende Geldinstitut möglich.

Kündigung durch den Kontoinhaber

Die Kündigung des Girokontos kann auch durch die Bank erfolgen
Die Kündigung des Girokontos kann auch durch die Bank erfolgen

Der Kontoinhaber kann sein Girokonto zu jeder Zeit und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen, oder Angabe von Gründen, kündigen (§ 675h BGB).

Die Banken dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Kündigungsfrist von maximal 4 Wochen festlegen. Längere Fristen sind unwirksam. Für die Kündigung eines Girokontos darf die Bank keine Gebühren berechnen.

Damit beim Wechsel zu einer anderen Bank Fehlbuchungen und Irrläufer vermieden werden, sollten neues und altes Girokonto etwa zwei Monate parallel existieren. Viele Banken bieten ihren Neukunden auch einen reibungslosen Kontowechsel als Hilfe an. Damit gibt es noch mehr Sicherheit vor Überschneidungen und Fehlbuchungen.

Kündigung durch das Geldinstitut

Die Kündigungsmöglichkeiten der Banken sind gesetzlich in § 675h BGB geregelt und können in diesem Rahmen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank an Fallbeispielen konkretisiert werden. Die Kündigungsfrist muss mindestens zwei Monate betragen.

Wenn es sich beim Girokonto um ein Basiskonto (auch Jedermann-Konto) handelt, darf es nur aus wichtigen Gründen (in der Regel außerordentlich Kündigung) von der Bank gekündigt werden (§ 675h BGB). Eine normale Kündigung ist in der Regel nicht möglich.

Außerordentliche Kündigung durch die Bank

Die Außerordentliche Kündigung durch die Bank ist dann möglich, wenn die Kontoführung unzumutbar ist. Dazu erfolgt in der Regel in den AGB der Bank eine beispielhafte Auflistung der Gründe, die zu einer Kündigung berechtigen. Wichtige Gründe sind z. B.:

  • falsche Angaben über die Vermögenslage
  • wenn das Konto für ungesetzliche und strafbare Handlungen genutzt wurde

Die Bank muss den Kündigungsgrund angeben, so dass der Kontoinhaber prüfen kann, ob er zutrifft.

Die außerordentliche Kündigung kann sofort, ohne Kündigungszeit von allen Banken und Sparkassen erfolgen, wenn die entsprechenden Gründe vorliegen. Betrifft der Kündigungsgrund die Verletzung einer vertraglichen Pflicht, dann sollte vorher eine Abmahnung erfolgt sein und die Kündigungsfrist liegt in diesem Fall bei einem Monat.

Kündigung des Dispokredites

Einen Dispokredit kann die Bank innerhalb von 30 Tagen kündigen.
Einen Dispokredit kann die Bank innerhalb von 30 Tagen kündigen.

Die meisten Kontoinhaber bekommen von der Bank, wenn auf dem Girokonto regelmäßig Geld eingeht, einen Dispokredit. Damit dürfen sie das Konto zu festgelegten Zinsen im Rahmen der gewährten Summe überziehen. Diesen genehmigten Dispokredit kann die Bank immer mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

Die fristlose Kündigung ist auch möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen. Dazu gehören zum Beispiel die Einleitung einer Zwangsvollstreckung oder eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Lage (es geht kein regelmäßiges Geld mehr ein).

Das eigene Girokonto fristlos kündigen: Oft kein Problem

Wer sein Konto, welches sich als klassisches Girokonto definiert, fristlos kündigen möchte, kann dies in den meisten Fällen problemlos tun. Maßgebend sind in diesem Fall zwei Dinge. Zum einen ist § 675h Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu beachten. Darin steht:

Der Zahlungsdienstnutzer kann den Zahlungsdiensterahmenvertrag, auch wenn dieser für einen bestimmten Zeitraum geschlossen ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, sofern nicht eine Kündigungsfrist vereinbart wurde. Die Vereinbarung einer Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam.“

Die Gesetzespassage zeigt direkt, welches der zweite bedeutsame Faktor ist: Nämlich der Vertrag, der zum Konto mit der Bank geschlossen wurde. Wie bereits erwähnt, regeln Banken den Aspekt der Kündigung individuell. Wollen Sie also herausbekommen, ob eine fristlose Kündigung bei Ihrem Girokonto möglich ist, sollten Sie in den Vertrag Ihres Girokontos schauen.

Ist darin eine einmonatige Kündigungsfrist festgelegt, müssen Sie diese auch beachten. Legen Banken jedoch längere Fristen für ein Konto fest, sind diese automatisch ungültig. So ermöglicht es der Gesetzgebern den Kontoinhabern, flexibel auf unerwünschte Erhöhungen von Kontoführungsgebühren und Ähnliches zu reagieren.

Die fristlose Kündigung vom Girokonto wurde vollzogen: Und nun?

Fristlose Kündigung vom Girokonto: Wie geht es danach weiter?
Fristlose Kündigung vom Girokonto: Wie geht es danach weiter?

Planen Sie, eine fristlose Kündigung zum Girokonto einzureichen, sollten Sie sich vorab um eine Bank bemühen, zu der Sie lückenlos wechseln können. Das ist zumindest dann wichtig, wenn Sie nicht auf die Vorzüge eines Girokontos verzichten wollen. Der Vorteil dabei: Wer ein Konto bei einer neuen Bank beantragt, kann oft von einem sogenannten Kontowechsel-Service profitieren. Den Papierkram müssen Bankkunden dann nicht selbst übernehmen. Weiterhin ist jedoch zu beachten:

  • Damit Daueraufträge ebenfalls problemlos übernommen werden, sollten der neuen Bank alle Zahlungspartner, Vertragsnummern und Zahlungsgrößen mitgeteilt werden. Deshalb ist es ratsam, vor dem Wechsel eine Liste aller Aufträge zu erstellen.
  • Je nach Arbeitssituation ist auch der Arbeitgeber bzw. die Agentur für Arbeit zu informieren, damit es nicht zu Zahlungsproblemen kommt. Wer Einnahmen durch Kindergeldstelle oder Rentenbehörde erhält, sollte natürlich auch die Änderung melden.
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

2 Gedanken zu „Wie können Sie Ihr Girokonto kündigen?

  1. VOGEL

    Ich will meine konto kündigen- wie soll ich das machen ?

  2. Wolfram

    Sie haben nicht den Fall angegeben, wenn die Bank das Girokonto kündigt.
    Meine Bank hat gekündigt, weil ich nicht zugestimmt habe, ein Verwahrentgeld von meinem Konto abzubuchen. Da die Geldautomaten nciht soviel auszahlen konnten, dauert es länger als 2 Monate. Obwohl eine Unterschrift innerhalb des Endes des Vertrags möglich wäre nach jetziger Aufklärung (nach 4 Monaten), will die Bank an der Kündigung festhalten und mein Restguthaben behalten..
    Ein anderes Konto gibt es in meiner Stadt nicht, bei der ich auch unterschreiben muß, dass die Bank ein Verwahrentgeld nehmen darf. Ein Basiskonto will mir meine Bank nicht einrichten.
    Wie die ganzen Pflichtabbuchungen erfolgen können, ist mir noch unbekannt.

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